Verfahrensablauf im Insolvenzverfahren
Das Insolvenzverfahren gliedert sich bei der Regelinsolvenz in drei Abschnitte:
1. Das Eröffnungsverfahren
2. Die Verwaltung, Vermehrung und Verwertung der Insolvenzmasse
3. Verteilungsverfahren und Schluss des Insolvenzverfahrens.
1. Das Eröffnungsverfahren
Das Eröffnungsverfahren beginnt mit der einem Antrag auf Insolvenzeröffnung, dessen Prüfung und führt meistens zur Berufung eines vorläufigen Insolvenzverwalters.
Dies ist der Abschnitt des Insolvenzverfahrens, der die meiste Hektik mit sich bringt. Nur ausnahmsweise Dauer das Eröffnungsverfahren länger als drei bis vier Monate.
2. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Verwaltung, Vermehrung und Verwertung der Insolvenzmasse
Nach der förmlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwaltet der Insolvenzverwalter die Masse, versucht diese zu vergrößern und zu verwerten.
Diese Verwaltungsphase zieht sich regelmäßig über mehrere Jahre hin; häufig wird das Insolvenzverfahren erst nach mehr als zehn Jahren abgeschlossen.
Und die meisten Insolvenzgläubiger haben dann gar nicht mehr damit gerechnet, noch überhaupt etwas für ihre Insolvenzforderungen zu erhalten.
Und wer denkt schon daran, dem Insolvenzverwalter nach einem Umzug die neue Anschrift mitzuteilen? Oder die neue Bankverbindung?
3. Verteilungsverfahren und Schlussverfahren
Am Ende des Insolvenzverfahrens wird die vorhandene Masse verteilt, der Insolvenzverwalter fordert seine Vergütung und das Verfahren wird förmlich beendet.
Auch am Ende des Insolvenzverfahrens wird gerechnet
Wir haben dieser Unterteilung gemäß für das Eröffnungsverfahren einschließlich der Probleme eines Insolvenzantrags, der eigentlichen Verwaltungsphase und dem Verteilungsverfahren hier gesonderte Unterseiten gewidmet.
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Arbeitsrecht im Insolvenzverfahren
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