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Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht Köln, Düren und Euskirchen - Dr. Kunzmann erfahrener Vertreter Arbeitnehmer in Insolvenzverfahren Seniorpartner der Fachanwälte

Einem früher viel beschäftigten und wirtschaftlich erfolgreichem Verwalter in damals Konkursverfahren und später auch Insolvenzverfahren aus Köln wird dieser Satz zugeschrieben:

„Ich habe noch kein Konkursverfahren erlebt, bei dem es dem Verwalter nicht gelungen wäre, das wenige, das er fand, mehr oder weniger gerecht zwischen sich und seinesgleichen zu verteilen.“

Daran hat sich mit der Einführung der Insolvenzordnung und der Insolvenzrechtsreform nichts geändert.

Krise des Arbeitgebers

Insolvenz und Lohnverzicht

Die Krise vor der Insolvenz

Kann man Unternehmenskrisen vorhersagen? Prognosen sind bekanntlich schwierig, jedenfalls wenn sie sich auf die Zukunft beziehen:

Hinterher sind immer alle schlauer. “Wir haben es ja längst geahnt“. Allerdings: wer zu viel ahnt, dem wird der Insolvenzverwalter später unterstellen, dass er von der Zahlungsunfähigkeit wusste und deshalb im Wege der Insolvenzanfechtung die noch erhaltene Arbeitsvergütung an die Insolvenzmasse zurückzahlen muss.

Tatsächlich gibt es kaum eine Insolvenz, für die es nicht schon Monate vorher konkrete Anzeichen gegeben hat. Aus heiterem Himmel kommen Insolvenzen nur dann, wenn ein an sich gesundes Unternehmen von einem anderen - zum Beispiel Muttergesellschaft oder wichtiger Kunde - mit in den Abgrund gerissen wird. Wir wollen an dieser Stelle auch nicht über Stadien der Unternehmenskrise und deren Unterteilung in Strategiekrisen, Erfolgskrisen und Liquiditätskrisen diskutieren. Das hilft uns bei der Lösung der Probleme des Arbeitsrechts in der Insolvenz kaum weiter.

qualvoller Tod oder Sanierung - Karstadt in der Krise

Karstadt seit 2000 in der Krise - immer wieder Lohnverzicht und Personalabbau

Natürlich sind Krisen für Insider in der Verwaltung schneller zu erkennen. Produktionsarbeiter werden die ersten Krisenanzeichen erst viel später zu Gesicht bekommen. Zu den Insidern zählen wir hier Geschäftsführung, Finanzbuchhaltung, Abteilung Einkauf und Abteilung Verkauf oder auch Forschung und Entwicklung. Es kann die Krise nur erkennen, wer bereit ist, sie auch zu sehen. “Die Hoffnung stirbt zuletzt” oder “die Hoffnung ist der Feind des Kaufmanns”. Krisenzeichen werden oft ignoriert, ja sogar vor sich selbst geleugnet.

Krisenzeichen für jedermann

Wir wenden uns hier nicht an die Spezialisten, sondern wir wollen wirklich nur Kriterien aufzählen, die für den “kleinen Mann auf der Straße”, also den Produktionsarbeiter am Band oder den Montagearbeiter, auch erkennbar sein könnten.

Wir unterscheiden hier zwischen grundlegenden Anzeichen und konkreten Alarmzeichen.

Grundlagen:

Fazit: Der Wettbewerb über den Preis verschlechtert in aller Regel die Ertragslage der beteiligten Unternehmen. Mit innovativen Produkten und hohem Ansehen ist eher ausreichend Geld zu verdienen.

Alarmzeichen einer akuten Krise

Es gibt eine Vielzahl von Indizien, die die künftige Insolvenz ankündigen. Solche Indizien für die drohende Insolvenz sind zum Beispiel:

Den einzelnen dieser Alarmzeichen kommt unterschiedliches Gewicht zu. Aber schon wenn sich die nicht so gewichtigen Anzeichen häufen, deutet dies auf eine schwere Krise hin.

Das heimtückische an diesen Alarmzeichen einer drohenden Insolvenz ist nicht nur das drohende Risiko des Verlustes des Arbeitsplatzes und der künftigen Vergütung. Kommt es tatsächlich später zu einem Insolvenzverfahren, so droht auch noch die Gefahr, dass der künftige Insolvenzverwalter die bereits erfolgten Gehaltszahlungen anficht (Insolvenzanfechtung) und die Arbeitnehmer ihren bereits verdienten Lohn an die Insolvenzmasse zahlen müssen. Für diesen rückwirkenden Verlust der Vergütung gibt es regelmäßig noch nicht einmal Insolvenzgeld!

Maßnahmen der Arbeitnehmer in der Krise

Es lässt sich kein Patentrezept empfehlen, wie in einer Unternehmenskrise von den Arbeitnehmern reagiert werden soll.

Sanierung durch Lohnverzicht?

Von den Arbeitgebern und von ihnen nahe stehenden “Experten” wird dann in aller Regel empfohlen, den Lohn zu senken, zum Beispiel auf Urlaub, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zu verzichten. Hierin können wir nur eine Lösung sehen, wenn die Krise wirklich durch externe Ursachen hervorgerufen wurde, also zum Beispiel durch den Zahlungsausfall eines wichtigen Kunden. Einen solchen einmaligen Schicksalsschlag mitzutragen, mag für die Belegschaft durchaus sinnvoll sein. Wir halten aber nichts davon, wenn der Lohnverzicht mit einem “Weiterwursteln wie bisher” kombiniert wird.

Blick auf Karstadt Köln aus dem Büro Fachanwälte Arbeitsrecht Dr. Kunzmann & Partner

Sanierung durch Lohnverzicht? Auch nach dem ersten Insolvenzverfahren und Verkauf der Karstadt Warenhaus AG scheint Karstadt ein Patient zu bleiben (Stand Herbst 2013)

Auch der Konkurrenz aus Billiglohnländern kann man sich nicht mit niedrigen Löhnen, sondern nur mit besserer Qualität und hervorragender Produkten erwehren.

Wer mit rumänischen Löhnen konkurrieren will, muss auch Rumäniens Gesundheitssystem wollen!

Stundung von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld beseitigt keine Krise!

Wenn das Unternehmen die üblichen, vereinbarten und kalkulierten Löhne nicht mehr erwirtschaften kann, so muss es dafür konkrete Ursachen geben. Solange diese Krankheitsherde nicht beseitigt sind, kann ein Lohnverzicht nur das Leiden verlängern, nicht aber beseitigen.

Wer flexibel ist, wird sich alsbald nach einem anderen Arbeitsplatz umsehen. Es werden nicht die Schlechtesten sein, die als erste eine neue Arbeit gefunden haben. Dies trägt nicht zur Sanierung des Unternehmens bei. Seine Leistung wird eher sinken.

Viele der Insolvenzen, die wir auf Arbeitnehmerseite begleiteten, begannen mit einem Verzicht - als “Stundung” bezeichnet - auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, das tariflich zugesichert war. Auch diese oft mehrjährigen Opfer der Mitarbeiter konnte die Unternehmen nicht retten. Immerhin summierte sich dies schnell zum Verzicht im Gesamtwert der Vergütung für drei oder mehr Monate.

Wenn sich die konkreten Anzeichen für die Krise häufen, sollten unter keinen Umständen noch Verzögerungen bei der Vergütungszahlung hingenommen werden. Die Gefahr, die Vergütung für die geleistete Arbeit später gar nicht zu erhalten, ist zu groß.

Insolvenzgeld gibt es für alte Lohnforderungen nicht, sondern nur die Anmeldung zur Tabelle, also wirtschaftlich oft nur wenig mehr als nichts. Da hilft es dann auch wirtschaftlich wenig, wenn man der Empfehlung folgt, und statt des Lohnverzichts nur eine Stundung des Lohnes vereinbart, die im Insolvenzfall hinfällig werden soll. Dann ist da die anzumeldende Forderung etwas höher, aber bei einer marginalen Quote bleibt es ein marginaler Betrag.

Unbedachte Risiken des Lohnverzichts

Und wenn der mit dem Lohnverzicht angestrebte Erfolg dann ausbleibt, nämlich das Unternehmen doch Insolvenz anmeldet und der Arbeitsplatz verloren geht, dann rächt sich der Lohnverzicht doppelt: das Arbeitslosengeld wird nunmehr von der niedrigeren Vergütung berechnet.

Und auch ein Lohnverzicht schützt nicht davor, dass der niedrigere Lohn, der dann noch gezahlt wird, vom künftige Insolvenzverwalter mit einer Insolvenzanfechtung erfolgreich zurückgefordert wird. Das ist dann doppelt bitter, wenn man auch das wenige noch zurückgeben muss, und noch nicht einmal Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld für diese Zeit erhält.

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Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits Fahrlässigkeit genügt als Schuld.

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