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Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht Köln, Düren und Euskirchen - Dr. Kunzmann erfahrener Vertreter Arbeitnehmer in Insolvenzverfahren Seniorpartner der Fachanwälte

Einem früher viel beschäftigten und wirtschaftlich erfolgreichem Verwalter in damals Konkursverfahren und später auch Insolvenzverfahren aus Köln wird dieser Satz zugeschrieben:

„Ich habe noch kein Konkursverfahren erlebt, bei dem es dem Verwalter nicht gelungen wäre, das wenige, das er fand, mehr oder weniger gerecht zwischen sich und seinesgleichen zu verteilen.“

Daran hat sich mit der Einführung der Insolvenzordnung und der Insolvenzrechtsreform nichts geändert.

Erfolg als Insolvenzverwalter

Insolvenzverfahren aus der Sicht eines Insolvenzverwalters

Dies sind die nicht ganz authentischen Überlegungen eines Insolvenzverwalters; sie sind deshalb nicht authentisch, weil wir selbst nie als Insolvenzverwalter tätig waren und weil wir nicht den Einblick in die Überlegungen und Motive eines Insolvenzverwalters von einem einzigen Insolvenzverwalter erhielten. Sondern wir stellten sie aus dem zusammen, was wir von mehreren Insolvenzverwaltern uns berichten und erklären ließen.

Karriere als Insolvenzverwalter

Auch Insolvenzverwalter machen Karriere:

Der Zugang zur Arbeit als Insolvenzverwalter ist nicht einfach. Man muss hierfür qualifiziert sein und man muss Gehör bei Gericht finden: Nur durch einen Beschluss des zuständigen Amtsgerichts als Insolvenzgericht wird man zum Insolvenzverwalter berufen.

Dieses Insolvenzgericht ist nun daran interessiert, ausreichend Insolvenzverwalter zu haben, die bereit stehen, ein neues Insolvenzverfahren ohne Probleme zu bewältigen. Es gibt aber keinen vernünftigen Grund für den Insolvenzrichter, mehr Insolvenzverwalter als erforderlich in Bereitschaft zu halten. Er hat seine Liste. Der junge Insolvenzspezialist ohne praktische Erfahrung wird sich also beim Gericht vorstellen und sein Interesse bekunden. In der Regel wird er mehr oder weniger deutlich die Auskunft erhalten, dass an einer Erweiterung der Liste derzeit kein aktueller Bedarf bestehe, man werde aber seinen Namen notieren und falls eines Tages sich dies ändere, sich seiner erinnern.

Endlich das erste Insolvenzverfahren für den jungen Insolvenzverwalter

Wenn der angehende Insolvenzverwalter doch Gehör findet, so wird er verständlicherweise nicht sofort als Insolvenzverwalter in schwierigen umfangreichen Verfahren eingesetzt werden. Er wird bei kleinen Verfahren sich erst einmal bewähren dürfen.

Man wird dies nicht direkt als Willkür verurteilen können, auch wenn dies für alle bitter ist, die nicht Zutritt zum exklusiven Club der Insolvenzverwalter finden.

Die Karriereleiter des Insolvenzverwalters

Schritt für Schritt mag der Insolvenzverwalter sich nun nach oben arbeiten, wobei die Aufstiegschancen nicht wachsen:

Der überwiegend Teil von Insolvenzanträgen wird mangels Masse abgewiesen; hier gibt es für die Insolvenzverwalter in ihrer Rolle als vorläufige Insolvenzverwalter in der Regel nicht viel mehr zu tun, außer ein Gutachten zu erstellen. Dies wird zwar angemessen vergütet, wie die Tätigkeit anderer gerichtlicher Sachverständiger auch, aber besonders lukrativ ist dies nicht.

Von den eröffneten Insolvenzverfahren ist wiederum die Mehrzahl in der unteren Kategorie anzusiedeln. Insolvenzverfahren bei Betrieben mit mehr als 100 Mitarbeiter sind - zum Glück für die nicht in der Insolvenzbranche tätigen - recht selten.

Das neue Insolvenzrecht - Insolvenzrechtsreform 1994

Das neue Insolvenzrecht löste die alte Konkursordnung ab. Geschaffen wurde es unter maßgeblicher Beteiligung der Experten, also der Insolvenzverwalter. Dem entsprechend ist es auch ausgefallen: Die Möglichkeiten der Insolvenzverwalter wurden beträchtlich erweitert, so wurden zum Beispiel die Anfechtungsrechte erheblich ausgedehnt.

Diese für die Insolvenzverwalter günstige Situation wird durch die Rechtsprechung des BGHs ergänzt, die im Zweifel zugunsten der Insolvenzverwalter entscheidet.

Das Ziel der neuen Insolvenzordnung sollte sein, Arbeitsplätze zu erhalten. Tatsächlich ist nur festzustellen, dass die Beendigung von Arbeitsverhältnissen erleichtert wurde. Die Füllung der Kasse des Insolvenzverwalters auf Kosten der Systeme der sozialen Sicherung (Rentenversicherung, Arbeitslosenverwaltung, Insolvenzgeld) wurde gefördert.

Uns sind keine Statistiken bekannt, wonach Insolvenzverfahren neuerdings mehr Arbeitsplätze erhalten hätten, als zu Zeiten der Konkursordnung. Wir sind aber davon überzeugt, dass solche Statistiken längst veröffentlicht worden wären, wenn die Insolvenzverwalter hierauf Erfolge verweisen könnten.

Insolvenzmasse mehren!

Es gibt vor allem ein Ziel, das im Insolvenzverfahren dem Insolvenzverwalter finanziell honoriert wird: “Masse machen”, die Insolvenzmasse zu vergrößern. Das ist auch das offizielle Ziel des Gesetzes. Natürlich gibt es ein paar weiche Ziele, wie zum Beispiel Arbeitsplätze erhalten. Aber in die Vergütung des Insolvenzverwalters fließen solche Ziele eher beiläufig ein. Und es ist ja laut Gesetz die Aufgabe des Insolvenzverwalters, möglichst viel an die Gläubiger zu verteilen. Honoriert wird aber nicht die zu verteilende Masse, sondern nur die eingesammelte Masse. Ob von dieser Masse noch viel zur Verteilung übrig bleibt, oder fast alles in die Verwaltungskosten versickert, ist kein Kriterium für die Vergütung des Insolvenzverwalters.

Nebeneinnahmen als Insolvenzverwalter sichern!

Nebenbei wird für jeden Insolvenzverwalter, der zugleich Rechtsanwalt ist oder an einer entsprechenden Gesellschaft beteiligt ist, das Führen von Rechtsstreitigkeiten lukrativ. Für verlorene Prozesse muss er sich theoretisch schon, praktisch aber nie rechtfertigen. Da fällt die Entscheidung leicht, im Zweifel lieber zu prozessieren.

Der Insolvenzverwalter kann das Honorar für seine anwaltliche Tätigkeit aus der Masse zusätzlich entnehmen. Viele Insolvenzverwalter sind in Sozietäten Partner; sie mandatieren eben diese Sozietät.

Ebenso kann ein Rechtsanwalt, der Steuerberater ist, zusätzlich liquidieren für seine steuerberatende Tätigkeit.

Insolvenzverwalter Görg - Kanzlei am Rheinufer Köln

Wirtschaftlicher Erfolg dokumentiert in der Kanzlei-Residenz: Mit über 200 Anwälten an sechs Standorten eine führende Witschaftskanzlei Deutschland - so die Selbstdarstellung.
Dr. Klaus Hubert Görg ist einer der Großen im Geschäft der insolvenzverwalter, z.B. Karstadt

Am schönsten ist es für den Insolvenzverwalter, wenn er Partner einer Sozietät ist, die sowohl die steuerberatenden als auch die prozessführenden Mandate übernehmen und somit zusätzliches Honorar aus der Insolvenzmasse ziehen kann. Auch den kleinen Nachteil vermeidet er dabei: sein Honorar als Insolvenzverwalter wird ansonsten nach der Insolvenzmasse bestimmt, das nach Auszahlung der Honorare an ihm selbst verbleibt. Eine Anwaltssozietät allerdings oder gar eine Steuerberatungs-GmbH sind aber nicht er selbst.

Früh die Masse mehren!

Im vorläufigen Insolvenzverfahren gedeiht die Masse am besten. Alle Zahlungen an den Gemeinschuldner, die während der vorläufigen Insolvenz geleistet werden, vergrößern die Masse.

Nur neue Verträge, die der vorläufige Insolvenzverwalter schließt, verpflichten ihn zur Erfüllung. Wenn er also Material bestellt, so muss er es auch bezahlen. Findet er Materialvorräte vor, so kann er mit diesen wirtschaften.

Und die Arbeitnehmer lässt er weiter für sich arbeiten. Bezahlt werden sie aber letztlich nicht von ihm, sondern per Insolvenzgeld über die Bundesagentur für Arbeit zulasten aller Arbeitgeber. Mit vorgefundenen Vorräten oder zugekaufte Material und kostenlosen Arbeitskräfte für drei Monate (solange wird Insolvenzgeld gezahlt) muss Geld zu verdienen sein.

Aus diesem Grund dauert in aller Regel das Verfahren über den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens genau bis zum Ende des dritten Monats. Nun ist in der Regel genug Geld vorhanden, um das Insolvenzverfahren förmlich zu eröffnen; die Masse muss ja zunächst nur reichen, um die Gerichtskosten und den Insolvenzverwalter bezahlen zu können.

Die langen Mühen eines Insolvenzverfahrens

Am Anfang macht es Spaß, sichern, agieren, Mr. Insolvenzverwalter ist der neue Chef, aber dann kommen die Mühen der Ebenen, es zieht sich, nur die Schlussabrechnung motiviert noch.

Insolvenzverwalter zu sein, ist langweilig. Zu Beginn des Insolvenzverfahrens ist noch viel “action”. Der Insolvenzverwalter beherrscht die Szene. Alles schaut auf ihn, er ergreift erste Sicherungsmaßnahmen, verhandelt mit Gläubigern, Gesellschaftern, Geschäftsführer und Betriebsrat.

Sind dann die ersten Entscheidungen getroffen, die Weichen gestellt, so gibt es die langwierige Kleinarbeit der Insolvenzabwicklung. Natürlich kann der Insolvenzverwalter dies delegieren auf Mitarbeiter, bei denen alles seinen geregelten Gang nimmt. Dies ist auch einer der Gründe, warum sich Insolvenzverfahren so unerträglich lange hinziehen.

Abweichende Meinung? - Gerne!

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Wenden Sie sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt, einen Interessenverband oder an eine Beratungsstelle. Diese haften für Fehler und haben in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden eintritt. Wer meint, er könne sich solchen Rechtsrat aus finanziellen Gründen nicht erlauben, kann sich zuvor einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht besorgen.

Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits Fahrlässigkeit genügt als Schuld.

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