Partnerschaft - Sozietät von Rechtsanwälte Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht Köln Düren Euskirchen

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht Köln, Düren und Euskirchen - Dr. Kunzmann erfahrener Vertreter Arbeitnehmer in Insolvenzverfahren Seniorpartner der Fachanwälte

Einem früher viel beschäftigten und wirtschaftlich erfolgreichem Verwalter in damals Konkursverfahren und später auch Insolvenzverfahren aus Köln wird dieser Satz zugeschrieben:

„Ich habe noch kein Konkursverfahren erlebt, bei dem es dem Verwalter nicht gelungen wäre, das wenige, das er fand, mehr oder weniger gerecht zwischen sich und seinesgleichen zu verteilen.“

Daran hat sich mit der Einführung der Insolvenzordnung und der Insolvenzrechtsreform nichts geändert.

Verfahrensablauf im Insolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren gliedert sich bei der Regelinsolvenz in drei Abschnitte:

1. Das Eröffnungsverfahren

2. Die Verwaltung, Vermehrung und Verwertung der Insolvenzmasse

3. Verteilungsverfahren und Schluss des Insolvenzverfahrens.

1. Das Eröffnungsverfahren

Das Eröffnungsverfahren beginnt mit der einem Antrag auf Insolvenzeröffnung, dessen Prüfung und führt meistens zur Berufung eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Dies ist der Abschnitt des Insolvenzverfahrens, der die meiste Hektik mit sich bringt. Nur ausnahmsweise Dauer das Eröffnungsverfahren länger als drei bis vier Monate.

2. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Verwaltung, Vermehrung und Verwertung der Insolvenzmasse

Nach der förmlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwaltet der Insolvenzverwalter die Masse, versucht diese zu vergrößern und zu verwerten.

Diese Verwaltungsphase zieht sich regelmäßig über mehrere Jahre hin; häufig wird das Insolvenzverfahren erst nach mehr als zehn Jahren abgeschlossen.

Und die meisten Insolvenzgläubiger haben dann gar nicht mehr damit gerechnet, noch überhaupt etwas für ihre Insolvenzforderungen zu erhalten.

Und wer denkt schon daran, dem Insolvenzverwalter nach einem Umzug die neue Anschrift mitzuteilen? Oder die neue Bankverbindung?

3. Verteilungsverfahren und Schlussverfahren

Am Ende des Insolvenzverfahrens wird die vorhandene Masse verteilt, der Insolvenzverwalter fordert seine Vergütung und das Verfahren wird förmlich beendet.

Insolvenzverfahren Verfahrensablauf: immer iweder muss der Verwalter rechnen (lassen)

Auch am Ende des Insolvenzverfahrens wird gerechnet

Wir haben dieser Unterteilung gemäß für das Eröffnungsverfahren einschließlich der Probleme eines Insolvenzantrags, der eigentlichen Verwaltungsphase und dem Verteilungsverfahren hier gesonderte Unterseiten gewidmet.

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Und natürlich möchten wir dafür werben, rechtzeitig den Rat von Fachanwälten für Arbeitsrecht einzuholen. Und häufig ist die Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht ohne Kostenrisiko für den Mandanten möglich.: Rechtsschutzversicherung,en, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe erleichtern den Zugang zum Recthsanwalt.

Und weiter möchten wir auch dafür werben, dass wir, die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Dr. Kunzmann & Partner, kompetente Interessenvertreter im Bereich des Arbeitsrechts im Raum Köln - Bonn - Aachen mit Büros in Köln, Düren und Euskirchen sind.

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So bieten wir unsere Dienste an, bereit, unseren Mandanten zu helfen, einerlei, ob "einfacher Arbeiter" oder mittleres Management. Rufen Sie einfach an: Telefon 02251 970080

Wir sind eine Partnerschaft von Rechtsanwälten, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert haben.

Jeder Rechtsanwalt bei uns ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Neben diese Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht tritt eine zusätzliche Erfahrung, die wir in vielen Jahren erworben.

Dr. Kunzmann ist seit mehr als zwanzig Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und in dieser Zeit zu mehr als 90 % im Arbeitsrecht und Teilen des Sozialrechts tätig.

Abweichende Meinung? - Gerne!

Sollte irgend jemand einen Fehler auf dieser Homepage finden, sollte jemand der Ansicht sein, unsere Darstellung sei zu tendenziös und zu kritisch eingestellt gegenüber dem Insolvenzverfahren, sollte gar jemand sich beleidigt oder verleumdet fühlen (was niemals unsere Absicht war und ist), so bitten wir ihn, sich umgehend an uns zu wenden und in die Diskussion einzusteigen. Wir freuen uns über jede Resonanz, gerade auch über kritische Reaktionen. Und wir überprüfen unsere Standpunkte ständig und hören gerne andere, hoffentlich neue Argumente.

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Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits Fahrlässigkeit genügt als Schuld.

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